Bürgerinfo

Insekten

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Die Feuerwehr ist zur Entfernung eines Nestes nur in Ausnahmefällen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben und Gesundheit zuständig.

Während der Sommermonate erhalten wir immer wieder Anfragen zur Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern. Als Feuerwehr können und dürfen wir aber nur in Ausnahmefällen eingreifen. Zuständig für die Entfernung von Wespennestern oder anderen Insekten sind zunächst gewerbliche Kammerjäger. Informationen zu den Themen Wespen und Hornissen erhalten Sie zudem auch beim Landratsamt Nürnberger Land.

Was tun bei einem Wespennest?

  • Halten Sie Abstand von etwa drei bis vier Metern. Vermeiden sie in diesem Bereich Erschütterungen und das Versperren der Einflugschneise.
  • Halten Sie Kinder von Nestern fern.
  • Niemals mit Gegenständen in einem Nest stochern und auch keine Wasserschläuche auf Nester richten.
  • Tiere im Nestbereich nicht anatmen.
  • Niemals eigene Bekämpfungsaktionen versuchen (z.B. Ausschwemmen, Ausbrennen oder Chemikalieneinsatz).

Bei folgenden Sonderfällen in Zusammenhang mit Wespen oder Hornissen darf die Feuerwehr beispielsweise tätig werden:

  • Nester an Spielplätzen
  • Nester an Kindergärten
  • Nester in unmittelbarer Nähe von Allergikern

Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. Zudem sind diese Einsätze gebührenpflichtig.

Informieren Sie sich bitte zunächst beim Landratsamt Nürnberger Land.

 

Hinweis: Hornissen unterliegen dem besonderen Artenschutz. Für die Beseitigung oder Umsiedlung eines Hornissennestes ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Nürnberger Land) zwingend erforderlich. Wespen unterliegen dagegen nicht dem besonderen Artenschutz, so dass für die genannten Maßnahmen keine Genehmigung erforderlich ist.

 

Bildquelle: By Rabe19 [CC BY-SA 4.0], from Wikimedia Commons, Link

Rauchmelder

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Gängelung oder sinnvolle Vorschrift?

Immer wieder wird Kritik geübt, wenn der Gesetzgeber Vorschriften erlässt, die auf den ersten Blick "nur Kosten produzieren". 
Von der Krümmung der standardisierten EU-Gurke bis zur Reifendruck-Kontrolle bei Neuwagen.
Die gesetzliche Verpflichtung, Rauchwarnmelder installieren zu müssen, wurde und wird bis heute auch kontrovers diskutiert. 
Daher einige versachlichende Informationen aus Sicht Ihrer Feuerwehr.

Pflicht ist diese Regelung seit 01.01.2013 bei Neubauten, vorhandene Wohnungen sind bis zum 31.12.2017 nachzurüsten.
Die Bayerische Bauordnung stellt unmissverständlich fest:

  1. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, 
    die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 
  2. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, 
    dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
  3. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet,
    jede Wohnung bis zum 31.Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
  4. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, 
    es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

WARUM sah sich der Gesetzgeber überhaupt genötigt, hier Vorgaben zu machen?

Ganz einfach:

Weil bei Wohnungsbränden fast nie Opfer durch Verbrennungen zu beklagen sind, sondern die Bewohner in der Regel durch giftigen Brandrauch zu Schaden kommen. 
Es ist lange genug bekannt, dass bei Verbrennungsvorgängen in geschlossenen (Wohn-)Räumen viele chemische Verbindungen entstehen, die wir im Schlaf unweigerlich einatmen, die uns bewusstlos werden lassen und letztlich an einer rechtzeitigen Flucht hindern.

Empfehlenswerte Rauchmelder kosten beim Elektriker oder im Fachhandel zwischen 10 und 40 Euro einschließlich kompetenter Beratung.
Vermeintlich billige Sonderangebote vom Discounter oder aus dem Versandhandel können durch nervige Fehlalarme ebenso auffallen,
wie durch allzu häufigen (=teuren) Batteriewechsel.

Die Kosten nach oben treiben natürlich Funktionen, die nicht standardmäßig verbaut sind, z. B. die Signalweiterleitung per Funk.
Das aber ist immer dann von Vorteil, wenn in einer Wohnung Zimmer weit auseinander liegen und nachts fernab des Schlafzimmers Feuer ausbricht. Schlägt der Melder beispielsweise im Keller an, so dauert es bei sogenannten kaskadierenden Meldern nur wenige Sekunden, bis alle Melder in der Wohnung Alarm auslösen, noch bevor der Rauch Schlafzimmer und Fluchtweg erreicht hat.

Dadurch wird natürlich immens Zeit für besonnenes Handeln gewonnen.

Nicht verschwiegen werden sollte allerdings, dass bei jedem Fehlalarm alle Melder in einer Wohnung wieder "zurückgestellt" werden müssen. 
Aber der Gewinn an Sicherheit ist unbestreitbar enorm. Wer noch mehr Geld investierten möchte, kann sich eine kleine Meldeanlage zulegen, die im Ernstfall den Alarm an eine beliebige Telefonnummer weiterleitet - Sie sind also auch im Bilde, wenn Sie gerade nicht zu Hause sind.

Die Montage der Melder ist auch für ungeübte Heimwerker kein Hexenwerk:

Möglichst in der Mitte eines Raumes an der Decke mit mindestens 50 cm Abstand zur Wand bzw. hohen Schränken oder Balken. 
Details sind den in der Regel mitgelieferten Bedienungsanleitungen zu entnehmen.

Immer wieder hören wir das Argument, die Rauchmelder würden Räume optisch verschandeln. 
Das ist natürlich Ansichtssache - aber steht nicht Sicherheit IMMER weit über möglichen ästhetischen Gesichtspunkten?
Vorsicht bei Montage in der Küche, im Bad und in der Werkstatt. 
Hier stoßen die normalen Rauchmelder an ihre Grenzen, weil sie naturgemäß nicht unterscheiden können, ob der Fernseher Feuer gefangen hat oder das Steak in der Pfanne "well done" ist. 
Auch Dampf und Staub können Fehlalarme auslösen, so dass für solche Räume lieber auf Melder zurückgegriffen werden sollte, die auf einen ungewöhnlichen Anstieg von Temperaturen reagieren und nicht auf (Rauch-)Partikel.
Der beste Rauchmelder nützt übrigens nichts, wenn nicht regelmäßig die Funktion getestet wird, um erstens die Einsatzbereitschaft zu kontrollieren aber auch, damit alle Bewohner den Klang des Melders kennenlernen, um dann im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Einmal im Monat "Probealarm" ist daher empfehlenswert.

In den Einsatztagebüchern der Feuerwehr finden sich immer wieder Beispiele dafür, dass Rauchmelder segensreich ihre Aufgabe erfüllt haben.

Zum Teil wurden Entstehungsbrände dank der Rauchmelder so früh entdeckt, dass Bewohner gerettet und massive Wohnhausbrände verhindert werden konnten.

 

Bildquelle: By No machine-readable author provided. Nordelch assumed (based on copyright claims). [GFDL  or CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons, Link

Notruf 112

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Notruf 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst

Eine Nummer - Gebührenfrei - Europaweit

Die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 ist gebührenfrei - auch aus allen Mobilfunknetzen. Eine Vorwahl ist nicht erforderlich.

Mit Ihrem Mobiltelefon können Sie den Notruf auch bei aktivierter Tastensperre oder gesperrter SIM-Karte absetzen.
Außerdem wird die Notrufnummer 112 von den Mobilfunkbetreibern mit Vorrang behandelt.

Basierend auf Ihren Angaben beim Notruf werden die Einsatzmittel und Rettungskräfte disponiert. Um schnelle Hilfe leisten zu können, sind wir deshalb auf Ihre möglichst präzisen Angaben angewiesen.

Die folgenden 5 W-Fragen sollte Ihr Notruf beinhalten:

Was ist passiert?

Schildern Sie möglichst genau, idealerweise in Stichpunkten, das Ereignis (z. B. Verkehrsunfall, Person eingeklemmt, Feuer, Explosion, bewusstlose Person).

Wo ist es passiert?

Machen Sie eine möglichst genaue Angabe zur Örtlichkeit des Ereignisses (z. B. Gemeindenamen, Ortsteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Kilomaterangabe an Straßen, Fahrtrichtung auf Autobahnen).

Wie viele Verletzte?

Geben Sie möglichst genau die Anzahl der verletzten Personen an.

Wer meldet den Notfall?

Nennen Sie Ihren Namen und geben Sie eine Rückrufnummer an.

Warten auf Rückfragen!

Evtl. hat der Leitstellendisponent weitere Rückfragen. Bleiben Sie deshalb am Telefon bis der Disponent das Gespräch beendet oder Ihnen sagt, dass Sie auflegen können.

 

Weitere hilfreiche Nummern:

Polizei 110
Ärztlicher Bereitschaftsdienst

116 117

Giftnotruf München 089/19240
Nummer gegen Kummer 116 111

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration unter folgendem Link: www.notruf112.bayern.de.

 

Bildquelle: By EuropeDirect [www.notruf112.bayern.de], from Wikimedia Commons, www.notruf112.bayern.de